Katharina GIeschen, Falkenweg 52, 72076 Tübingen – Stand 22.10.2020
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Coach, Trainerin und Beraterin Katharina Gieschen (nachfolgend Coach/Trainer genannt) und dem/der Coachee/Trainee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee/Trainee das generelle Angebot des Coaches/Trainers, Coaching und Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung der Fachkompetenz (Training) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und zur kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsmaßnahmen, die dem Erhalt und der Verbesserung der Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens dienen.
3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches/Trainers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee/Trainee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Coaching, Beratung, Hypnotherapie, Mentaltraining, Kommunikationstraining und Gesundheitsförderung anwendet. Der Coach/Trainee ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee/Trainee entsprechen, sofern der/die Coachee/Trainee hierüber keine Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees/Trainees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee/Trainee.
Soweit der/die Coachee/Trainee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/trainiert werden will, hat er das dem Coach/Trainer gegenüber zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches/Trainers
1) Coaching, Hypnose Sitzungen und Trainings sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach/Trainer gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach/Trainer darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Coaching, Hypnose Sitzungen und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee/Trainee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen die Coachees/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn.
§ 4 Mitwirkung des Coachees/Trainees
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee nicht verpflichtet. Ein Coaching ist in den meisten Fällen jedoch nur bei aktiver Mitwirkung des/der Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.
2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee/Trainee bestimmend sein.
3) Der Coach ist berechtigt, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coache/Trainee die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.
4) Auch der/die Coachee/Trainee hat das Recht, das Coaching/Training zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.
§ 5 Honorierung des Coaches/Trainers
1) Der Coach/Trainer hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem/der Coachee/Trainee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Coachs/Trainers aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.
2) Die Honorare sind nach jedem Termin von dem/der Coachee innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Coachee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 50 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach/Trainer verlangt werden.
4) Termine, die von Seiten des Coaches/Trainers abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee/Trainee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee/Trainee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach/Trainer. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
§ 6 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings
1) Der Coach behandelt die Daten des/der Coachee/Trainee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee/Trainee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee/Trainee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee/Trainee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee/Trainee zustimmen wird.
2) § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach/Trainer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) § 6 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit dem Coaching, der Beratung, Schulung, Entspannung und Training persönliche Angriffe gegen den Coach/Trainer oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Der Coach/Trainer führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Coachee/Trainee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 6 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
5) Sofern der/die Coachee/Trainee ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Schulstr. 2, 86949 Windach
Lass mich Dich mit auf eine kleine Reise nehmen…
Stell Dir vor, Du kommst ans Meer.
Du blickst auf die Weite des Meeres und spürst, wie sich Dein Herz weitet. Dein Blick sich weitet. Vielleicht breitest Du auch die Arme aus. Du atmest durch. Spürst die Weite in Dir.
Du spürst eine tiefe Verbindung zu Dir selbst. Zu Deinem wahren „Ich“. Stehst dort, gut geerdet und sicher.
Du spürst, wie es Dich zum Wasser hinzieht. Passenderweise hast Du Badesachen an 😉 und gehst direkt auf das Wasser zu und hinein. Das Wasser fühlt sich so angenehm an. Die Wellen umfließen sanft Deine Knöchel. Du entschließt Dich, ganz hinein zu gehen.
Und während Du weiter hinein gehst und beginnst zu schwimmen, merkst Du, wie Du die alte Situation am Ufer weiter zurück lässt. Du blickst noch einmal über die Schulter und hast einen vollkommen neuen Blick auf das, was Dich zuvor noch belastet hat. Etwas in Dir kommt zur Ruhe.
Doch da bemerkst Du immer wieder Schatten unter dem Wasser… Ob da ein Hai ist? Du weißt, dass der Gedanke unsinnig ist und es in der Gegend keine Haie gibt. Aber was, wenn doch? Was ist da unten?
Du merkst, dass Du Dich nicht ganz entspannen können wirst, wenn Du nicht weißt, was da unten ist. Doch statt zurück an den Strand zu schwimmen, entscheidest Du Dich der Situation zu stellen. Mutig tauchst Du ab, öffnest unter Wasser kurz die Augen… Und erkennst, dass es nur zwei Algen sind, die dort unter Wasser treiben… gar zu tanzen scheinen. Sehen die am Land nicht immer so eklig aus? Egal. Hier, unter Wasser zählt vor allem eins: Dass sie harmlos sind. Und vielleicht erkennst Du sogar in ihren sanften Bewegungen eine ganz eigene Schönheit. Doch das ist eine andere Geschichte 😉
Du bemerkst, dass seitdem Du untergetaucht bist, etwas anders ist. Alles ist so ruhig geworden. Die Geräusche des Alltags sind verstummt. Auch Deine Gedanken sind ruhiger geworden. Du bist ganz präsent im Hier und Jetzt. Spürst Dich tief verbunden mit Dir selbst. Wow.
Du tauchst auf. Ein Glücksgefühl breitet sich vom Herzen aus durch Deinen Körper aus. Einem Impuls folgend legst Dich auf den Rücken und lässt Dich vom Wasser tragen. Lässt Dich im Meer treiben. Siehst den blauen Himmel über Dir. Spürst, wie Du getragen wirst. Vom Meer. Vom Leben. Und erlebst das Gefühl der absoluten Freiheit. Freiheit um Dich herum. Freiheit in Dir.
Abwegige Geschichte? Möglich.
Realitätsnahe Geschichte? Möglich.
Egal wie Du Dich entscheidest, Du wirst recht haben. Doch darum geht es hier nicht. Die Frage, die sich Dir gerade berechtigterweise vermutlich stellt, ist:
Raus aus der Problemidentifikation. Durch verschiedene Fragen und Tools kannst Du Deine Perspektive auf Dein Problem ändern. Du kannst es in einem anderen Kontext betrachten und Dich aus der Problemidentifikation lösen. Du kannst wieder Deinen Blick weiten.
Erkenntnisse aus & in der Tiefe generieren. Gerade durch die Arbeit mit dem Unterbewusstsein, wie es das Systemische Coaching, Hypnotherapie und Körpertherapie ermöglichen, ist viel Transformation möglich.
In der obigen Metapher ist auch ein Wechsel der Perspektive versteckt: Was zuvor bedrohlich wirkte durch die Schatten, die es warf, wirkt plötzlich nicht mehr bedrohlich. Vielleicht sogar schön.
Solltest Du aufgrund alter, limitierender Überzeugungen beispielsweise Schwierigkeiten haben, Entscheidungen zu treffen, erlangst Du durch verschiedene Techniken & Tools Deine Freiheit wieder. Im Coaching-Prozess kann ich Dich auf vielfältige Weise darin unterstützen, die für Dich stimmige Entscheidung zu treffen. Eine Entscheidung, die Du nicht sofort wieder hinterfragst und in die nächste Gedankenschleife kommst, sondern hinter der Du stehst. Durch die Anwendung verschiedener Techniken und systemischer Tools kann Dein intuitives Wissen abgerufen werden. So kannst Du auf einer viel tieferen Ebene Deine Entscheidung treffen.